Die Hansestadt Osterburg (Altmark) ist eine kreisangehörige Stadt und eine Einheitsgemeinde im Landkreis Stendal in der Altmark in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Einwohner
9500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
39606
Vorwahlen
03937, 039328 (Ballerstedt, Erxleben teilw., Polkau), 039388 (Walsleben teilw.), 039390 (Königsmark), 039392 (Flessau, Gladigau, Rossau teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Osterburg (Altmark)
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
2. Einwohnermeldeamt Osterburg
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
3. Ordnungsamt Osterburg
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:30
Dienstag: 08:30 - 17:00
Mittwoch: 08:30 - 15:30
Donnerstag: 08:30 - 15:30
Freitag: 08:30 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es sind keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Osterburg (Altmark) verfügbar, da die bereitgestellten Informationen sich auf den Flächennutzungsplan der Hansestadt Salzwedel beziehen und keine aktuellen oder spezifischen Details über Osterburg enthalten.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.